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AGB

§1 Veranstalter
ist die Hundeschule "WORKING DOG" Inhaberin: Sonja Schmeller

§2 Leistungsbeschreibung
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Kursprogramme.

§3 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Kursteilnehmers. Die Hundeschule/der Trainer haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden. Die Teilnahme an den Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

§4 Impfschutz/Ansteckende Krankheiten
Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen bzw. Alters angemessenen Impfschutz verfügen. Der Halter ist verpflichtet, den Impfpass des Hundes auf Verlangen des Trainers, spätestens bis zur zweiten Stunde bzw. bei Vertragsabschluss, vorzuzeigen. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.

§5 Hundehaftpflichtversicherung
Der Teilnehmer versichert, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Halter ist verpflichtet, die Versicherungsnummer des Hundes auf der verbindlichen Anmeldung zu vermerken.

§6 Verhaltensauffälligkeiten
Der Hundehalter ist verpflichtet vor der ersten Unterrichtsstunde dem/der Trainer-/in über Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit, seines Hundes aufzuklären.

§7 Benutzung der Trainingsplätze/Trainingshalle
Die Benutzung des Trainingsgeländes ist nur den zu den Kursen angemeldeten Personen/Hunden im Rahmen der Kurse und unter Aufsicht einer Trainerin/eines Trainers gestattet. Die Geräte sind nicht zur Benutzung durch begleitende Kinder geeignet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haben dafür Sorge zu tragen, dass begleitende Kinder die Geräte nicht benutzen und haften für ihre Kinder.

§8 Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen können nur nach Absprache mit dem jeweiligen Trainer bzw der Hundeschule am Gruppenunterricht/Einzelunterricht teilnehmen. Der Halter ist verpflichtet die Hundeschule von der Läufigkeit seines Hundes in Kenntnis zu setzen. Können für den Zeitraum der Läufigkeit der Hündin von Seiten der Hundeschule keine passenden Ersatzgruppen gefunden werden, so ist die läufige Hündin für die Dauer der Läufigkeit vom Unterricht ausgeschlossen. Eine Rückvergütung der Gebühr erfolgt nicht. Ein Anspruch auf eine Ersatzgruppe besteht nicht. Sollte das Verhalten der Hündin in der Zeit der Läufigkeit so verändert sein, dass bereits vereinbarte Einzelstunden nicht stattfinden können, so werden diese Termine nachgeholt. (siehe §11 (I))

§9 Fortlaufende Kurse/Abgeschlossene Kurse mit fester Stundenzahl
Der Kursteilnehmer zahlt die Gebühr für Einzelunterricht, Welpenkurse, Junghundekurse bei Vertragsabschluss bar oder durch Überweisung. Bei Kursen mit fester Stundenzahl bzw. bei Seminaren zahlt der Teilnehmer einen Pauschalpreis für den Kurs/das Seminar. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückvergütet.

§ 10 Dauer des Unterrichts
Eine Trainingsstunde im Gruppenunterricht dauert 30 bzw. 45Minuten, siehe Kursangebot. Eine Trainingsstunde im Einzelunterricht dauert 60 Minuten, sollte diese Zeit nicht benötigt werden wird im viertel Stundentakt abgerechnet. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zu Verminderung der Vergütung.

§11 Absage von Einzelstunden/Kursen/Seminaren durch den Kursteilnehmer
Bei unentschuldigtem Fehlen des Kursteilnehmers in einer Gruppenstunde, wird diese zu 100% berechnet. Kurse/Gruppenstunden werden im Rahmen von festen Kurszeiten angeboten. Kann der Teilnehmer/in an einer Stunde nicht teilnehmen werden die ausgefallenen Stunden nicht nachgeholt, auch kann die diesbezügliche entrichtete Gebühr für den Kurs nicht anteilig zurückgefordert werden.

§11 (I) Absage von Einzelstunden durch den Kursteilnehmer
Bei Absage von Einzelstunden durch den Kursteilnehmer später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 100% des Stundensatzes fällig.

§11 (II) Absage von Seminaren
Bei Absage von Seminaren durch den Seminarteilnehmer später als 7 Tage vor Seminarbeginn werden 75 % der Seminargebühr fällig. Bei Absagen durch den Seminarteilnehmer die später als 24 Stunden vor Seminarbeginn erfolgen, werden die Seminargebühren zu 100 % fällig.  

§12 Absage von Kursen/Seminaren durch die Hundeschule
Die Hundeschule behält sich vor, fortlaufende Kurs/Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl aus dem Programm zu nehmen bzw. angemessen zu kürzen. In diesem Fall werden für bereits gezahlte Stunden/Kurse selbstverständlich Ersatztermin/e angeboten. Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt.

§13 Abbruch von Einzelstunden/Kurse/Seminaren
Die Hundeschule behält sich vor, Einzelstunden/Kurse/Seminare nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die diesbezügliche Gebühr für die bereits gezahlten Stunden wird anteilig zurückerstattet. Erfolgt Seitens des Hundehalters nach erfolgter Anmeldung ein Abbruch der vereinbarten Ausbildung, aus welchen Gründen auch immer, werden die Gebühren nicht erstattet.

§14 Ausschluss vom Unterricht
Die Hundeschule "WORKING DOGs" unterrichtet die Hunde und Hundehalter nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu zuverlässigen Familienhunden. Unter diesem Gesichtspunkt ist den Anweisungen des Trainers folge zu leisten. Werden den Anweisungen des Trainers wiederholt nicht folge geleistet, behält sich die Hundeschule vor, den Teilnehmer vom laufenden Unterricht bzw. den Vertrag mit dem Teilnehmer fristlos zu kündigen. Die fristlose Kündigung kann mündlich durch den jeweiligen Trainer oder schriftlich bzw. fernmündlich durch die Hundeschule "WORKING DOGs" erfolgen. Eine schriftliche Kündigung wird von Seiten der Hundeschule "WORKING DOGs" nachgereicht. Eine Rückvergütung der Gebühr erfolgt nicht.

§15 Entschuldigtes Fehlen
Wird der Unterricht für eine Stunde oder mehrere Wochen - aus welchen Grund auch immer – durch den Teilnehmer/-in abgesagt, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin/Ersatzterminen. Die Termine des Unterrichtes sind dem Teilnehmer bei Vertragsabschluss bekannt gemacht worden und stehen fest. Ein Anspruch auf Aussetzung des Monatsbeitrages besteht nicht. Weiter besteht kein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Übungsgruppe. Die Hundeschule behält sich vor, die Gruppenzusammenstellung je nach Bedarf umzustellen und zu ändern. Eine Rückvergütung der Gebühr erfolgt nicht.

§16 Betriebsferien/Feiertage
Die Hundeschule gibt mindestens vier Wochen vorher die Betriebsferien bekannt. An den gültigen gesetzlichen Feiertagen findet das Training nach Absprache statt.

§17 Weiterbildungsmaßnahmen
Die Hundeschule "WORKING DOGs" behält sich vor, für interne Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen der Trainer, bei Bedarf den Unterricht abzusagen.

§18 Rücktritt vom Vertrag
Nach der ersten Unterrichtsstunde händigt die Hundeschule "WORKING DOGs" der Teilnehmer-/in eine verbindliche Anmeldung zum Ausfüllen und zur Unterschrift aus. Diese muss spätestens bei der zweiten Unterrichtsstunde dem Trainer unterschrieben und ausgefüllt zurück gegeben werden. Erscheint der Teilnehmer in der zweiten Unterrichtsstunde ohne den Vertrag, so ist dieser trotzdem zustande gekommen.

§19 Zahlungsbedingungen
(I) Die Kursgebühr wird entweder in bar oder per Überweisung bezahlt. Dies liegt im Ermessen der Hundeschule. 

§20 Adressänderungen/Bankverbindungen
Bei Umzug des Teilnehmer/in ist dieser verpflichtet seine neue Postanschrift und alle für die Kommunikation mit dem Teilnehmer/in wichtigen Änderungen von Telefon, Email, Anschrift, etc. der Hundeschule "WORKING DOG" in schriftlicher Form mitzuteilen.

§21 Erfolgsgarantie
Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg vom Teilnehmer bzw. teilnehmenden Tier abhängt.

§22 Datenschutz
Die Hundeschule "WORKING DOGs" ist dem Datenschutz verpflichtet. Personenbezogene Daten werden nur für den internen Gebrauch erhoben und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die personenbezogenen Daten werden nur für die Kommunikation wie z.B. Rechnungsstellung, Terminabsprache, etc. mit dem Teilnehmer/in verwendet. Die Daten der Videoauswertung werden nur für den Unterricht benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Werden die Bilddaten für den Unterricht nicht mehr gebraucht, so werden diese unwiederbringlich vernichtet.

Bilder vom Unterricht werden gelegentlich auf der Homepage, oder auf Facebook veröffentlicht. Wünschen Sie dies nicht teilen Sie uns dies bitte mit. Ansonsten gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

§23 Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses Vertrages
Sollten einzelne Klauseln aus diesem Vertrag rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

 

Oberlauterbach, den 22.01.2022

 

Hundeschule "WORKING DOGs"

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